Übersicht Ausübung Vorkaufsrecht Bodenmarkt

Landwirt:innen haben ein gesetzlich geregeltes Vorkaufsrecht, welches sie ausüben können, wenn Flächen in ihrer Region verkauft werden.

07.04.2021

Übersicht Ausübung Vorkaufsrecht Bodenmarkt

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeisnschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Nordost stellen wir die Websites der Landwirtschaftsämter der Landkreise in Brandenburg zusammen, auf denen Flächenverkäufe aufgelistet sind, wo Landwirt:innen ihr Vorkaufsrecht ausüben können. Gemäß dem „Erlass - Veröffentlichung von Angaben zur Bekanntmachung der grundstücksverkehrsrechtlichen Verfahren" vom 18.01.2017 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg können Landwirt:innen bei käuflichen Flächen zur Eigenbewirtschaftung ihr Erwerbsinteresse schriftlich erklären.
Die Liste wird ständig ergänzt. Es lohnt also einen regelmäßigen Blick auf die Angebote in der jeweiligen Region zu werfen.

Landkreis Barnim

Landkreis Dahme-Spreewald
Portal des Landkreises

Landkreis Elbe-Elster
Portal des Landkreises

Landkreis Havelland
Portal des Landkreises

Landkreis Märkisch-Oderland
Portal des Landkreises

Landkreis Oberhavel
 
Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landkreis Oder-Spree
Portal des Landkreises

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Portal des Landkreises

Landkreis Prignitz

Landkreis Spree-Neiße
Portal des Landkreises

Landkreis Teltow-Fläming

Landkreis Uckermark